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Wichtige Abwicklungsinformationen

für Käufer und Verkäufer

 

Wurde ein passender Käufer gefunden und sind im Vorfeld alle Details wie Kaufpreis, Übergabe etc. besprochen, ist der nächste Schritt der Notartermin,

um für beide Parteien alles in trockene Tücher zu bringen.

 

Hierzu werden dann folgende Schritte eingeleitet:

 

 

Vorbereitung für den Notartermin

 

  • Aufnahme aller persönlicher Daten der Vertragspartner

  • Zusammenfassung aller Details für den Vertragsentwurf

  • Information an die zu finanzierende Bank bzgl. einer Grundschuldbestellung beim Notar

  • Durchsprache des Kaufvertrages unsererseits gemeinsam mit Verkäufer und Käufer

 

Werdegang beim Notar

 

  • Wichtig! Sie müssen einen gültigen Ausweis zum Termin mitnehmen

  • Der Notar verliest und erklärt detailliert den Inhalt der Vertragsurkunde

  • Sofern dieser von beiden Seiten in Ordnung ist, unterzeichnen Käufer und Verkäufer die Urkunde

  • Somit ist das Vertragswerk dann rechtskräftig  

  • Der Käufer kann im Anschluss nach dem Kaufvertrag seine Grundschuld bestellen lassen 

 

Was passiert nach dem Notartermin ? 

 

  • Der Notar veranlasst beim Grundbuchamt eine "Auflassungsvormerkung"

  • Diese sichert dem Käufer den Anspruch auf die Immobilie

  • Für den Verkäufer wird hierdurch ein Sperrvermerk eingetragen, sodass er die Immobilie nicht noch                     anderweitig verkaufen und auch keine weiteren Grundschulden eintragen kann 

  • Vom Verkäufer werden noch bestehende und nicht übernommene Grundschulden gelöscht

  • Der Notar schreibt die Stadt/Gemeinde bzgl. des Verzichts des Vorkaufsrechts an (nur bei Häusern)

  • Das Finanzamt erhebt seine Grunderwerbsteuer (5% aus dem Kaufpreis)

  • Käufer und Verkäufer bekommen per Einschreiben Mitteilung, dass der Kaufpreis zur Zahlung fällig ist

  • Bestätigung seitens des Verkäufers über den Eingang des Kaufpreises

  • Haben Sie die Grunderwerbsteuer bezahlt, bekommt der Notar vom Finanzamt die "Unbedenklichkeitsbescheinigung"

  • Nach Eingang dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung u. Kaufpreiszahlung veranlasst der Notar die Eigentümerumschreibung beim Grundbuchamt

  • Schlüsselübergabe mit Ablesung der Zählerstände

  • Die Umschreibung im Grundbuch kann in der Regel 2-4 Monate dauern

 

Welche Kosten kommen auf den Käufer und Verkäufer zu ?

 

  • Verkäufer trägt die Löschungskosten der Grundschuld

  • Käufer trägt die Grunderwerbsteuer 5% (erworbenes Inventar wie Küche, Möbel sind von dieser Steuer         ausgeschlossen, hierfür wird im Kaufvertrag ein gesonderter Preis festgelegt

  • Käufer trägt die Notarkosten, das sind in der Regel 1,5 - 1,75% aus dem Kaufpreis

  • Kosten für Löschung und Neueintragung einer Grundschuld trägt jeder Beteiligte selbst

 

 

 

 

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